Beschreibung der Ausbildung
Einstellungsvoraussetzungen
Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Zulassung der Hochschule durch Auswahlverfahren
Dauer des Studiums
3 ½ Jahre (Verkürzung auf drei Jahre möglich)
Anwärterbezüge
1.348,78 Euro
Hochschulen:
- Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (Regierungsbezirk Stuttgart und Tübingen)
- Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl (Regierungsbezirk Freiburg und Karlsruhe)
Die Online-Bewerbung erfolgt über die Hochschule und ist freigeschaltet. Dort besteht die Möglichkeit Ihre Wunschausbildungsstellen anzugeben. Die von Ihnen ausgewählten Ausbildungsstellen erhalten nach bestandenem Studierfähigkeitstest und erfolgter Online-Bewerbung automatisiert Ihre Bewerbungsunterlagen. Bewerberinnen und Bewerber, die sich sowohl nach dem Ergebnis des Studienfähigkeitstests als auch bei der Durchschnittsnote oder dem Durchschnitt der letzten beiden Schulzeugnissen unter den besten 40 Prozent befinden und über eine Zusage einer Ausbildungsstelle verfügen, bekommen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine endgültige Zusage mit der Nebenbestimmung erteilt, dass sie letztlich einen Gesamtranglistenplatz in Höhe der aktuellen Zulassungszahl haben.
Los geht’s – Das Einführungspraktikum
Das Studium beginnt mit dem sechsmonatigen Einführungspraktikum bei uns in der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall. Während dieser sechs Monate werden Ihnen die ersten Grundlagen des Studiums vermittelt und Sie werden mit den Aufgaben und Verwaltungsabläufen in verschiedenen Bereichen vertraut gemacht. Durch den Einsatz in unseren verschiedenen Abteilungen gewinnen Sie erste Eindrücke und Erfahrungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung.
Während des Einführungspraktikums haben Sie den Status Verwaltungspraktikantin/Verwaltungspraktikant, welcher einen beamtenähnlichen Verhältnis entspricht.
Weiter geht’s mit dem Grundlagenstudium
Am 1. März beginnt der sogenannte Vorbereitungsdienst an der Hochschule mit einem 17-monatigen Grundlagenstudium (3. Semester). Ab diesem Zeitpunkt sind Sie Beamtin/Beamter auf Widerruf.
Im Anschluss – die Praxisphase
In der 14-monatigen Praxisphase können Sie Ihr theoretisches Wissen gleich anwenden. Die Praxis beginnt immer am 15. Juli und endet am 14. September im darauffolgendem Jahr. Während dieser Zeit lernen Sie vier Bereiche in unterschiedlichen Verwaltungen kennen, in diesen Sie jeweils mindestens drei bis fünf Monate verbringen. Hier können Sie selbst entscheiden, wo Sie Ihre Praktika absolvieren möchten. Von folgenden fünf Bereiche müssen Sie vier in der Praxis abdecken: Personal und Organisation, Leistungsverwaltung, Ordnungsverwaltung, Wirtschaft und Finanzen sowie Kommunalpolitik und Führung im öffentlichen Sektor.
Während der letzten drei Monate der Praxisphase schreiben Sie Ihre Bachelorarbeit zu einem selbst gewählten Thema.
Abschließende Vertiefung
Im letzten Semester kommen Sie für das Vertiefungsstudium am 15. September zurück an die Hochschule. Das Vertiefungsstudium ermöglicht Ihnen, Ihre bislang erworbenen Kenntnisse im selbst gewählten Bereich zu vertiefen, beispielsweise in Ordnungsverwaltung, Wirtschaft und Finanzen, Kommunalpolitik und Führung im Öffentlichen Sektor oder Kultur-, Sport- und Bildungsmanagement oder auch Personal, Organisation und Kommunikation. Achtung: Nicht alle Bereiche werden von beiden Hochschulen angeboten.
Auch hier findet in jedem Modul eine abschließende Prüfung statt. Die Prüfungsart kann sowohl schriftlich, mündlich, als auch eine Hausarbeit oder Präsentation sein.
Nach dem Studium
Nach dem Studium können Sie vielfältige Aufgaben in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltungen von Bund, Land oder Kommune wahrnehmen. Dabei stehen Ihnen zahlreiche Arbeitsbereiche im öffentlichen Dienst offen. Auch wenn Sie sich vorstellen können, einmal als Bürgermeisterin oder Bürgermeister tätig zu sein, ist das Studium die ideale Vorbereitung für dieses verantwortungsvolle Amt.